Gesellschaftliches Engagement für Bremen - Vielfältig, partnerschaftlich, nah bei den Menschen

Wir sind als Bürgerinitiative gegründet worden. Von Anbeginn und entsprechend unseres satzungsmäßigen Auftrags stärken wir, als die Sparkasse der Bremerinnen und Bremer, die Lebensqualität in der Hansestadt. Wir ermöglichen gesellschaftliche Vielfalt, indem wir Projekte für ganz Bremen wie auch konkret vor Ort im Stadtteil unterstützen – verlässlich und als Partner auf Augenhöhe. Die Förderung umfasst Kunst und Kultur, den Sport, Wissenschaft und Bildung, Umwelt und Soziales sowie die Erhaltung des historischen Erbes der Hansestadt. Als Marktführer engagieren wir uns zusammen mit unseren Kunden für gesellschaftlich besonders relevante Themen. Wir stärken Bürgersinn, Ehrenamt und gesellschaftliche Teilhabe. Dazu zählt auch das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das unserer Förderung ein persönliches Gesicht gibt.

Förderantrag

Förderrichtlinien:

Grundsätzlich fördert die Sparkasse Bremen Einrichtungen oder Projekte in Bremen aus den Bereichen Kunst und Kultur, Sport, Wissenschaft und Bildung, Umwelt und Soziales. Die Einrichtung oder das Projekt sollte keine originäre staatliche/hoheitliche Aufgabe wahrnehmen.

Der Antrag muss von einer Einzelperson über 18 Jahren bzw. einem Verein oder einer Institution gestellt werden.

Die Maßnahme sollte dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen oder nachhaltig wirksam für die Lebensqualität in Bremen sein.

Voraussetzung für die Projektförderung ist ein konkreter Projektplan: Die Finanzierbarkeit des Projektes sollte gewährleistet sein.

Folgende Unterlagen sind mit dem Förderantrag einzureichen:

  1. Eine kurze Beschreibung der Einrichtung oder des Projektes inkl. Projektziel mit folgenden Informationen (max. zwei A4-Seiten): Seit wann besteht die Einrichtung oder das Projekt? Welche Maßnahmen sieht die Einrichtung vor oder sind geplant, um das Projekt zu realisieren bzw. voranzubringen?
  2. Eine grobe Kostenkalkulation inkl. bereits vorhandener Fördergelder, die die Realisierbarkeit der Maßnahmen oder des Projektes erkennen lässt.
  3. Hinweis für Schulen: Wird bei der Bankverbindung als Empfänger der Schulverein angegeben, so muss dieser auch als Antragsteller genannt werden.

Ausgeschlossene Förderungen:

Eine Vergabe von Förderungen schließt die Sparkasse in folgenden Fällen aus:

  • Förderungen an politische Parteien oder politisch motivierter Vereine und Interessengruppen
  • Förderungen von Einrichtungen oder Projekten, die eine originäre staatliche/hoheitliche Aufgabe wahrnehmen.
  • Förderungen, wenn es sich um laufende Personal-, Verwaltungs-, Bauunterhaltungs-, Reise- oder andere laufende Kosten (Honorarkräfte sind hiervon nicht umfasst).
  • Förderungen von Projekten, die vor Antragsstellung bereits begonnen haben oder abgeschlossen sind.